Das Personalvertretungsrecht ist das Recht der Interessenvertretungen im öffentlichen Dienst. Für die Verwaltungen, Gerichte und Betriebe sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten im Bund das Bundespersonalvertretungsgesetz und in den einzelnen Bundesländern jeweils eigene Landespersonalvertretungsgesetze. Kernbereich sind dabei die Beteiligungsrechte der Personalräte, ihre sonstigen Aufgaben und Informationsrechte. Obwohl die Gesetze alle von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ausgehen und Maßnahmen erst dann begonnen werden dürfen, wenn die Personalräte ordnungsgemäß beteiligt worden sind, wird dies in der Praxis häufig von den Dienststellenleitungen nicht eingehalten.
Häufig besteht Streit darüber, ob und wie weitgehend Beteiligungsrechte für die Personalräte bestehen, ob Zustimmungsverweigerungen des Personalrates beachtlich sind, ob die gesetzlichen Fristen eingehalten worden sind oder über den Umfang der dem Personalrat zu übermittelnden Informationen.
In diesen und weiteren Fällen, beispielsweise in Verfahren gemäß § 9 BPersVG bzw. den entsprechenden Regelungen in den Landespersonalvertretungsgesetzen, können wir die Gremien mit unserer Erfahrung und unserem Wissen unterstützen, egal ob bei der Einleitung und Durchführung von gerichtlichen Beschlussverfahren, bei einer außergerichtlichen Auseinandersetzung mit der Dienststellenleitung oder mit der Erstellung von Rechtsgutachten.
Die Kosten der gerichtlichen Verfahren sind dabei von der Dienststelle zu tragen.
Wir unterstützen Sie ebenso bei einer erfolgreicheren Personalratsarbeit mit der Durchführung von Seminaren.