Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts beraten und vertreten wir ArbeitnehmerInnen, KirchenbeamtInnen und ihre Mitarbeitervertretungen (MAV).
Neben staatlichen Rechtsvorschriften (also dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht) gibt es eine Reihe von kirchenrechtlichen Sondervorschriften, die zu beachten und anzuwenden sind. Arbeitsvertragsrichtlinien bspw. der Diakonie oder der Caritas, besondere Tarifverträge (z.B. der TV EKBO) etc. machen diesen Teil des Arbeitsrechts besonders aus.
Für die Kirchenbeamten gibt es eine eigene Gerichtsbarkeit, die staatlichen (Arbeits)Gerichte sind jedoch für die Belange der ArbeitnehmerInnen zuständig.
Auch die MAV hat eigene Rechte und Pflichten, die leider nicht immer eingehalten werden. Die MAV kann ihre Rechte ebenfalls in speziellen kirchengerichtlichen Verfahren klären lassen.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. in folgenden Fällen:
ArbeitnehmerInnen: unter Beachtung der staatlichen Vorgaben und kirchenrechtlichen Besonderheiten vertreten wir Sie kompetent, engagiert und mit Erfolg in allen typisch arbeitsrechtlichen Streitigkeiten: Kündigungsschutz, Entfristungsklagen, Gehaltsansprüche, Eingruppierung, Versetzungs- und Umsetzungsschutz, Abmahnung, Zeugnis, Vertragsverhandlungen, Teilzeitbegeheren, Elternzeit u.v.m.
KirchenbeamtInnen: das kirchliche Beamtenrecht ist in vielen Punkten dem staatlichen Beamtenrecht gleich, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch für die Kirchengerichte stetiger Anhaltspunkt bei der Rechtsfindung. Daher können wir Sie bei allen klassischen beamtenrechtlichen Streitigkeiten umfassend beraten.
Die Mitarbeitervertretungen der kirchlichen Dienststellen unterstützen wir