Seit über 35 Jahren vertreten wir umfassend, kompetent und engagiert ausschließlich die eine Seite: ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen, Personalräte (PR), Schwerbehindertenvertretungen (SBV), Gleichstellungsbeauftragte (GleiB), Frauenvertreterinnen (FV), Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV), Betriebsräte (BR) und im kirchlichen Bereich: die Mitarbeitervertretung (MAV).
Wir haben eine langjährige Erfahrung in der Beratung und außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Vertretung von einzelnen Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen vor den Arbeits- oder Verwaltungsgerichten. Oft nutzt den einzelnen Beschäftigten unser (teils langjähriger) Kontakt zu den Interessenvertretungen, vor allem im Bereich des öffentlichen Dienstrechts.
Unsere Tätigkeitsbereiche finden Sie unten aufgeführt. Klicken Sie den für Sie einschlägigen Bereich an. Sie finden dann weitere Informationen.
Befristet zum x.ten Mal? Gekündigt wegen Krankheit? Wiedereingliederung nach Krankheit? Nicht richtig eingruppiert? Keinen Urlaub erhalten? Versetzt in den Keller? Fragen zu Eltern-/Altersteilzeit? In der Hochschule gibt es Ärger um die Stellenbesetzung?
Für den Erfolg ist es von großer Bedeutung, dass wir so früh wie möglich tätig werden!
Stellenbesetzungsverfahren? Entlassung? Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand? Beförderung? Konkurrentenstreitigkeiten? Dienstliche Beurteilung? Ernennung? Umsetzung? Abordnung? Dienstfähigkeit? Dienstunfall? Nebentätigkeit? Kürzung der Bezüge? Falsche Besoldungsgruppe? Wiedereingliederung – BEM? Zurruhesetzungsverfahren? Das Beamtenrecht ist ein besonders komplizierter Rechtsbereich.
Ein Disziplinarverfahren ist eingeleitet: Was ist zu tun?
Die ersten Schritte bzw. Einlassungen haben zumeist schwerwiegende und unumkehrbare, teils existenzielle, Folgen.
Hier gilt ganz besonders: Zuerst zum Rechtsanwalt bevor Sie etwas sagen oder schreiben! Wir unterstützen Sie in behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Eine Spezialmaterie des Arbeitsrechts mit eigenen Regeln, die nicht in jedem Ratgeber stehen! Jede Glaubensgemeinschaft hat andere Regeln und nur wenige sind für alle gültig.
Die Betreuung aller Interessenvertretungen im öffentlichen Dienst ist ein Grundpfeiler des Kanzleiangebotes. Das BPersVG ist uns ebenso geläufig wie das PersVG Berlin und das PersVG Brandenburg.
Die Rechtsanwälte Pätzel und Witt sind Autoren des Kommentars zum PersVG Berlin, 4. Auflage 2019 (Bund-Verlag).
Wir beraten Sie umfassend, führen Ihre gerichtlichen Verfahren in allen Instanzen durch, sind Ihre Vertreter oder Beisitzer in Einigungsstellenverfahren und schulen Sie in allen Bereichen Ihrer täglichen Arbeit als Interessenvertretung.
Wir begleiten den Betriebsrat bei der Beratung, Entwicklung und dem Abschluss von Dienstvereinbarungen, bei Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen. Wir setzen die Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats außergerichtlich und in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durch. Wir stehen Ihnen bei Einigungsstellenverfahren als Beisitzer oder Berater im Hintergrund zur Verfügung.
Die Rechte der Frauenvertretung sind deutlich „schmaler“ als die der Personalvertretungen. Dies gilt auch für die Gleichstellungsbeauftragten. Umso mehr ist es uns ein Anliegen, diese Rechte mit Nachdruck durchzusetzen.
Auch die Rechte der behinderten Menschen (Grad der Behinderung, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsminderungsrente) und ihrer Vertrauenspersonen müssen immer wieder nachdrücklich eingefordert und durchgesetzt werden. Wir sind ein starker Partner!