Als Fachanwälte für Arbeitsrecht wissen wir, Arbeit ist existenziell. Dennoch ist das Arbeitsverhältnis bisweilen häufig prekär, gefährdet oder mit erheblichen Konflikten behaftet. Die schwächere Position haben dabei zumeist die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das deutsche Arbeitsrecht will diese Unterlegenheit von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern ein Stück weit ausgleichen und Sie schützen. Deshalb vertreten wir seit über 35 Jahren nur die Arbeitnehmerseite mit großem Engagement, Kompetenz und Erfolg.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. in folgenden Fällen:
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Ihrem Arbeitgeber bei folgenden Konflikten am Arbeitsplatz
Beratung und Vertretung von Betriebsräten,
Personalräten (Bund, Berlin, Brandenburg),
Frauenvertreterinnen, Gleichstellungsbeauftragten
und Schwerbehindertenvertretungen