Als im öffentlichen Dienstrecht spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir kompetent die BeamtInnen des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg.
Das Beamtenrecht weist eine Reihe von Besonderheiten auf. Diese zu kennen ist unabdingbar, um die Rechtsposition der MandantInnen realistisch einzuschätzen. Bei uns erhalten Sie eine fundierte Erstberatung. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Rechte und Handlungsoptionen. Stets sind auch taktische Überlegungen anzustellen.
Wir begleiten Sie bereits im Verwaltungsverfahren, wenn dies sinnvoll erscheint, jedenfalls aber im Widerspruchs– und ggf. anschließenden Klageverfahren. Die Verwaltungsvorgänge und die Personalakte sehen wir dabei regelmäßig ein.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. in folgenden Fällen: