Das Disziplinarrecht regelt Sanktionen zu Lasten der BeamtInnen, wenn diese ein Dienstvergehen begehen.
Sowohl für die BundesbeamtInnen als auch für die LandesbeamtInnen gibt es eigene Disziplinargesetze. Hier finden sich die Verfahrensregelungen für das Verfahren ebenso wie die einzelnen Disziplinarmaßnahmen, mit denen BeamtInnen im Fall eines Dienstvergehens rechnen müssen.
Die Einleitung eines Disziplinarverfahren ist für BeamtInnen regelmäßg mit einer erheblichen psychologischen Belastung verbunden.
Es droht im schlimmsten Fall das Ende des Beamtenverhältnisses bzw. bei RuhestandsbeamtInnen der Verlust der Ruhestandsbezüge. Die wesentlichen Weichen für den späteren Verlauf eines Disziplinarverfahrens werden dabei zu Beginn gestellt. Ob und wie man sich zu den Vorwürfen einlassen sollte, kann vernünftig erst nach einer anwaltlichen Beratung und in den meisten Fällen erst nach einer Akteneinsicht in die zugrunde liegenden Verwaltungsvorgänge und die Personalakte entschieden werden.
Daher gilt bei einer Mitteilung über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens: Zuerst zum Rechtsanwalt/zur Rechtsanwältin!
Wir beraten und vertreten Sie in behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahren. Wir nehmen Ihre Interessen mit Nachdruck und taktischem Geschick wahr, um den Bestand ihres Beamtenverhältnisses bzw. die weitere berufliche Entwicklung zu sichern.