Unser Fachgebiet ist Personalvertretungsrecht
Das Personalvertretungsrecht ist das Recht der Interessenvertretungen im öffentlichen Dienst. Für die Verwaltungen, Gerichte und Betriebe sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten im Bund das Bundespersonalvertretungsgesetz und in den einzelnen Bundesländern jeweils eigene Landespersonalvertretungsgesetze.
Kernbereich im PersVG sind dabei insbesondere:
- die Beteiligungsrechte der Personalräte
- Aufgaben der Personalratsmitglieder
- Informationsrechte der Personalräte.