Unsere Fachgebiete im Arbeitsrecht
Seit mehr als 35 Jahren arbeiten unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht nur für ArbeitnehmerInnen und ihre Interessenvertreter – Auch im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts beraten und vertreten wir ausschließlich die Seite der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Ebenso beraten wir Kirchenbeamte und -Beamtinnen und ihre Mitarbeitervertretungen (MAV) gegenüber der Kirche bzw. kirchlichen Arbeitgebern und Wohlfahrtsverbänden (z.B. Caritas, Diakonie) oder anderen kirchlichen Einrichtungen (kirchliche Krankenhäuser oder Sozialwerken).