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Kirchliches Arbeitsrecht

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Ihre Anwälte für kirchliches Arbeitsrecht

Seit über 35 Jahren Fachanwälte für Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen

Unsere Fachgebiete im Arbeitsrecht

Seit mehr als 35 Jahren arbeiten unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht nur für ArbeitnehmerInnen und ihre Interessenvertreter – Auch im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts beraten und vertreten wir ausschließlich die Seite der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Ebenso beraten wir Kirchenbeamte und -Beamtinnen und ihre Mitarbeitervertretungen (MAV) gegenüber der Kirche bzw. kirchlichen Arbeitgebern und Wohlfahrtsverbänden (z.B. Caritas, Diakonie) oder anderen kirchlichen Einrichtungen (kirchliche Krankenhäuser oder Sozialwerken).

Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten vertritt Sie umfassend und kompetent in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen!

Fristen für Widerspruch
Wichtig:  Wer von Anfang an richtig entscheidet, der kann einen Gerichtsprozess entweder ganz vermeiden oder verbessert die eigenen Erfolgsaussichten für einen späteren Prozess.

Nur wer zeitig die richtigen Beweise sichert und außergerichtlich die richtigen Erklärungen abgibt, hat im späteren Prozess auch die größeren Erfolgsaussichten!

Zögern Sie daher nicht, uns so früh wie möglich zu kontaktieren. Wir können im Gespräch mit Ihnen meist sehr schnell klären, ob wir Sie erfolgreich vertreten können und ob Sie wichtige Fristen einzuhalten haben!

Kirchliches Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Die Mitarbeitervertretungen von Kirchen und kirchlichen Dienststellen unterstützen wir

  • als Sachverständige beim Aushandeln von Dienstvereinbarungen
  • beratend bei Fragen des Bestehens / Nichtbestehens von Beteiligungsrechten
  • im Rahmen von Initiativanträgen und deren Weiterverfolgung bei den zuständigen Schiedsstellen
  • im Rahmen von kirchengerichtlichen / schiedsgerichtlichen Verfahren zur
  • Feststellung der Verletzung von Beteiligungsrechten u.a.;
  • durch Rechtsgutachten
  • als kompetenter Ansprechpartner, wenn sich die Beschäftigten mit Rechtsfragen an die MAV wenden.

Kirchliches Arbeitsrecht

Kirchliches Abreitsrecht für ArbeitnehmerInnen: Unter Beachtung der staatlichen Vorgaben und kirchenrechtlichen Besonderheiten vertreten wir Sie kompetent, engagiert und mit Erfolg in allen typisch arbeitsrechtlichen Streitigkeiten: Kündigungsschutz, Entfristungsklagen, Gehaltsansprüche, Eingruppierung, Versetzungs- und Umsetzungsschutz, Abmahnung, Zeugnis, Vertragsverhandlungen, Teilzeitbegehren, Elternzeit u.v.m.

Kirchenrecht für Kirchenbeamte

Kirchenbeamte und Beamtinnen: das kirchliche Beamtenrecht ist in vielen Punkten dem staatlichen Beamtenrecht gleich, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch für die Kirchengerichte stetiger Anhaltspunkt bei der Rechtsfindung. Daher können wir Sie bei allen klassischen beamtenrechtlichen Streitigkeiten umfassend beraten.

Kontakt

Fritschestraße 62
10627 Berlin-Charlottenburg
(Ihre Route zur Kanzlei)

 

Tel.         030/465 20 71
E-Mail    kanzlei@ra-dpw.de
Fax         030/461 21 79

Sie erreichen uns:
Mo. bis Fr. 9 – 12 Uhr
Mo., Di., Do. 14 – 18 Uhr

Ihr Rechtsanwalt in Berlin für kirchliche Arbeitnehmer

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