Die Kanzlei Daniels • Pätzel • Witt hatte zum 20.09.2013 im Rahmen ihrer regelmäßigen Vortragsreihe erneut zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Mehr als 60 Interessierte, darunter viele Personalratsmitglieder, Frauen- und SchwerbehindertenvertreterInnen sowie BeamtInnen waren der Einladung in die wunderschönen Räume des Bildungszentrums Clara Sahlberg (ver.di) am Wannsee gefolgt. Das Thema „Disziplinarrecht“ versprach einen spannenden Nachmittag.
Die Erwartungen wurden mehr als erfüllt.
Nach Begrüßung durch Rechtsanwalt Wolfgang Daniels und einer kurzen Vorstellung aller Rechtsanwälte und Mitarbeiterinnen wurde in einem kurzen „Schauspiel“ ein typischer Beginn eines Disziplinarverfahrens anschaulich und pointiert dargestellt. Rechtsanwalt Wolfgang Daniels gab einen kurzen Überblick über die historische Entstehung und Entwicklung des Disziplinarrechts für Beamte (Disziplin = Zucht! und „Wir (die Beamten) dienen dem Kaiser“).
Rechtsanwalt Marko Witt erläuterte den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens, dabei wurde deutlich, dass die Interessenvertretungen, allen voran der Personalrat, zunächst „außen vor“ sind.
Auf die zahlreichen Rechte und wenigen Pflichten der betroffenen Beamtinnen klärte Rechtsanwalt Enrico Pätzel anschließend auf: Die BeamtInnen dürfen (sollen) zu etwaigen Vorwürfen schweigen und sich vor allen Dingen externen Beistand (Gewerkschaften, Berufsverbände, Rechtsanwälte) suchen. Der Erfolg einer Disziplinarverteidigung hängt hauptsächlich davon ab, so früh wie möglich sachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen, seine Rechte richtig auszuüben und sich vor allem nicht selbst zu belasten.
Die verschiedenen Strafen (Verweis, Geldbuße, Bezügekürzung, Zurückstufung bzw. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis) mit den entsprechenden Nebenfolgen stellte Rechtsanwalt Marko Witt anschaulich dar.
Nachdem Rechtsanwalt Enrico Pätzel den Ablauf eines Disziplinarklageverfahren von der Einleitung bis zur Entscheidung skizziert hatte, folgte eine kurze Pause. Die TeilnehmerInnen nutzten dies für eine kleine Stärkung, Getränke und kleine Snacks waren vorhanden, sowie bereits für erste Fragen an alle drei Rechtsanwälte.
Zu guter Letzt klärte die Büroleiterin der Kanzlei, Rechtsfachwirtin Dorothee Dralle über die Kosten im Disziplinarverfahren auf. Ebenso ob und wann eine Rechtsschutzversicherung oder die Gewerkschaften eintreten und das (so die Rechtsprechung!) Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird.
Die Struktur und wichtigsten Inhalte der Beiträge wurden an Pinnwänden sehr schön visualisiert, was viele Anwesende nutzten, um mit Smartphones und Tablet-PCs dies zu fotografieren.
Im Anschluss konnten die TeilnehmerInnen weitere Fragen stellen. Diese wurden von allen drei Rechtsanwälten kurz und verständlich beantwortet. Es zeigte sich, die Materie ist schwierig und Schweigen sowie die richtige Unterstützung gold(geld)wert.
Die TeilnehmerInnen erhielten zum Abschluss die aktuellen Versionen des Bundesdisziplinargesetzes und des Berliner Disziplinargesetzes in bearbeiteter Form.
Wir bedanken uns bei allen TeilnehmerInnen für ihr Erscheinen, das sehr aufmerksame Zuhören und die rege Diskussion. Die Vortragsreihe zum Arbeits- und Beamtenrecht wird selbstverständlich fortgesetzt werden. Vorschläge bzw. Wünsche für zukünftige Themen nehmen wir sehr gern entgegen.