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Häufige Fragen von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Corona-Krise:
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht, die auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern spezialisiert sind, erreichen uns derzeit sehr häufig Fragen, was Beschäftigte im Zusammenhang mit der Corona-Krise beachten müssen bzw. welche Rechte sie haben.
Die nachfolgende Auflistung stellt einen Auszug der aktuell häufigsten Fragen dar:
- Darf ich aus Sorge vor einer Ansteckung zu Hause bleiben?
- Muss ich zur Arbeit gehen, wenn die Schule oder Kindertagesstätte geschlossen wird und ich die Kinder zu Hause betreuen will/muss?
- Wer zahlt mein Gehalt, wenn bei mir häusliche Quarantäne angeordnet wird?
- Der Arbeitgeber will Kurzarbeit anordnen, muss ich dem zustimmen?
- Kann der Arbeitgeber wegen der Corona-Krise anordnen, dass ich Überstunden abbauen muss, auch wenn ich damit nicht einverstanden bin?
- Der Arbeitgeber will wegen der Corona-Krise Urlaub anordnen, ich bin damit nicht einverstanden, kann ich den Urlaub dann ablehnen?
- Ich kann eine geplante Urlaubsreise nicht antreten, muss der Arbeitgeber einer Verlegung des Urlaubs zustimmen?
- Kann der Arbeitgeber bestimmen, dass ich von zu Hause arbeiten muss?
- Kann mir der Arbeitgeber wegen der Corona-Krise kündigen?
- Muss ich den Arbeitgeber informieren, wenn ich eine Infektion mit dem Corona-Virus habe?
Die Beantwortung dieser Fragen hängt davon ab, was zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart ist, ob und welche Tarifverträge Anwendung finden, gegebenenfalls auch, sofern ein Betriebsrat oder Personalrat besteht, ob es zu dem jeweiligen Bereich Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gibt.
Wir als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht können Sie daher schnell und kompetent zu Ihren Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis in der Corona-Krise beraten und Sie dabei unterstützen, gegebenenfalls Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, rufen Sie uns bitte an. Eine erste Auskunft zu Ihren Fragen können Sie im Regelfall bereits in einem Telefonat mit uns erhalten. Sofern wir Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifverträge prüfen müssen, können Sie uns anschließend die Unterlagen per E-Mail zukommen lassen oder vorbeibringen. Eine weitergehende individuelle Beratung erhalten Sie dann entweder in einem persönlichen Gespräch hier in der Kanzlei oder, wenn Sie uns nicht aufsuchen können oder wegen der derzeitigen Situation dies aus Sorge vor einer Infektion nicht möchten, telefonisch bzw. ergänzend schriftlich per E-Mail oder Post.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht aus der Kanzlei Pätzel Witt